§ 25 MedienG
Offenlegung
Angaben nach § 25 Mediengesetz. Die Norm ist ein periodisches elektronisches Medium (Website) mit redaktionellem, meinungsbildungsrelevantem Inhalt. Es gilt die volle Offenlegung, nicht die verkürzte Pflicht für reine Unternehmensseiten.
Medieninhaberin
PruneX e.U.
Eingetragenes Einzelunternehmen
Sitz: Langenlois
Taglerstraße 19/1/26, 3550 Langenlois
Unternehmensgegenstand
Softwareentwicklung und innovative digitale Lösungen, mit Schwerpunkt auf der Erstellung hochwertiger Anwendungen für diverse Plattformen sowie zukünftige Technologie-Dienstleistungen, entwickelt in Österreich
Vertretungsbefugtes Organ
Niklas Pferscher ist Inhaber. Ein Aufsichtsrat besteht nicht.
Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse
Die PruneX e.U. ist ein Einzelunternehmen. Inhaber ist Niklas Pferscher. Es bestehen keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen Dritter, keine stillen Gesellschaften und keine Treuhandverhältnisse.
Andere Medienunternehmen
Niklas Pferscher ist nicht Inhaber eines weiteren Medienunternehmens oder Mediendienstes im Sinn des § 25 Abs. 3 MedienG.
Blattlinie
Die Norm berichtet unabhängig über Technik, Mobilität und Regulierung in Österreich und der Europäischen Union. Maßstab ist der belegbare Sachverhalt: Gesetze, Behördenakte, technische Normen und nachprüfbare Aussagen. Interessen von Herstellern, Behörden, Verbänden oder Investoren werden offengelegt, wo sie den Gegenstand berühren — sie ersetzen keine Prüfung.
Impressum
Angaben nach § 5 ECG und § 24 MedienG: Impressum.